Bloß ein Festchen der Demokratie gegen das Siechtum des Rechtsstaats
Man kann die Abstimmung über den Entschließungsantrag sehr wohl zu hoch aufhängen. Er hat weder irgendeine konkrete Auswirkung noch wird man von einer Zeitenwende sprechen können. Nur die Reaktion der Fußgänger-Ampel-Parteien lässt erkennen, dass für sie der in einer Demokratie im Kern einzig maßgebliche Wille des Volkes bei der Ausübung politischer Macht der eigentliche Gegner zu sein scheint, der als Rechtspopulismus verhöhnt, als undemokratisch delegitimiert und demagogisch mit Füßen getreten wird. Dass eine CDU/CSU Fraktion einen Entschließungsantrag mit den Stimmen der offenkundig politisch wieder fast deckungsgleichen AfD (und den rechtsstaatlich halbwegs geläuterten Liberalen) durchbringt, ist eine demokratische Petitesse, die in einer Tonart von den linken Fraktionen niedergeschrien wird, dass deren Demokratieauffassung dadurch bis zur Kenntlichkeit entstellt wird.
Die demokratischen Teilhaberechte der Teile des Souveräns, die durch Oppositionsparteien im Bundestag vertreten sind, wurden wieder mit Füßen getreten, wie es seit zwei Legislaturen dort Parlamentspraxis geworden ist. Der dennoch mutig oder zumindest führungsverantwortlich zu nennende Merz‘sche Schritt erscheint parlamentspraktisch trotzdem wenig entschlossen, da er zumindest faktisch so getimed wurde, dass er durch die Geschäftsordnung daran gehindert wurde, irgendeine bindende Wirkung zu entfalten – oder gar eine migrationsrechtliche Wende einzuleiten. Ein Fest der Demokratie sieht anders aus.
Praktisch alle Reden und wüsten Zwischenrufe machen dagegen in aller Drastik deutlich, wie fast vollständig sich die machtausübende Politik migrationspolitisch darauf eingeschossen hat, möglichst alle Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu annullieren. Der Bundestag an die Verfassungsmäßige Ordnung gebunden, die Bundesregierung sogar an Gesetz und Recht. Das Grundgesetz regelt in Art. 16a das Leitprinzip des Asylrechts, dass die Bundesrepublik nämlich auf dem Landweg einreisenden (sogar) politisch Verfolgten keinen Schutz zu gewähren hat. Das allgemeine Ausländerrecht bestimmt, dass Ausländer ohne Pass, ohne Aufenthaltstitel und ohne gesicherten Lebensunterhalt nicht einmal einreisen dürfen. Das Asylgesetz steht in jeder Hinsicht im Einklang mit der UN-Flüchtlingskonvention und sämtlichen Verordnungen und Richtlinien des europäischen Ausländer- und Asylrechts und regelt im Ergebnis und Praxis eine Ausnahmen von diesen Prinzipien. Dennoch werden diese Prinzipien seit 2015 systematisch auf den Kopf gestellt und ihr exaktes Gegenteil politisch praktiziert. Die Herrschaft des Unrechts ist ausländerrechtlich eher die Praxis als die Durchsetzung des Rechtsstaats.
Wer das jahrelang unermüdlich benennt und auch politisch anprangert, wird ohne jeden Beleg, als undemokratisch, den Staat verachtend oder schlicht als Nazi verleumdet. Wer demokratische Mehrheiten dafür nutzt, um im Feldzug gegen die Rechtsordnung beizudrehen und wieder Kurs auf den migrationspolitischen Rechtsstaat zu nehmen, wird eines Tabubruchs bezichtigt, aus der sog. politischen Mitte ausgegrenzt und in die herrschende pseudo moralistische Demagogie einbezogen – selbst wenn er sich unmissverständlich nur die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf die Fahnen geschrieben hat.
Es braucht also nicht nur ein Festchen, sondern ein Fanal der Demokratie, um diejenigen zu entmachten, die sich offensichtlich der Bekämpfung des Rechtsstaats verschrieben haben.
- Art. 16a GG
- Asylgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Demokratie
- Entschließungsantrag
- Faschismus
- Rechtspopulismus
- Rechtsstaat
- Rechtsstaatlichkeit
- Unseredemokratie