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Vorab:

Die hier veröffentlichten Texte sind weder offizielle Mitteilungen noch Belehrungen. Sie spiegeln zumeist nicht einmal im engeren Sinne meine Meinung wider – jedenfalls nicht im Sinne einer festgefügten Überzeugung, wohl aber im Sinne von Art. 5 GG –, sondern eher meine jeweiligen aktuellen Empfindungen.

Eigentlich sind sie auch nicht für ein Publikum bestimmt; sie dienen vor allem meiner eigenen Disziplinierung. Ich würde gerne generell Gedanken möglichst klar und strukturiert zu Ende führen – ein Vorhaben, das durch die Veröffentlichung eine willkommene Beschleunigung erfährt.

 

Bis zur Kenntlichkeit

Weshalb die antiisraelischen Demonstrationen nicht verboten oder staatlich bekämpft werden dürfen, wenn man Rechtsstaatlichkeit und Demokratie (wieder) ernst nehmen will.

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Im ganzen Land

Der Richter am Amtsgericht Christian Dettmar ist ein Held und Vorbild.

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Ein Sieg der Propaganda über die Wissenschaft

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Ablehnung einstweiliger Anordnungen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht vom 10.02.2022 (1 BvR 2649/21)

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Die Covidiotin

Die wirkliche Bedeutung der “Versprecher” von Angela Merkel - ein Gastbeitrag auf frischesicht.de

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Anmerkungen zur Rechtswidrigkeit der Corona-Maßnahmen 2020

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Infektionskrankheit COVID-19 seit März 2020 stellen die weitreichendsten und intensivsten staatlichen Eingriffe in grundrechtliche Schutzbereiche in der Geschichte der Bundesrepublik dar.
Zum sog. 3. Bevölkerungsschutzgesetz.

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Zentrum Automobil, Sendung ‚Die Krisenrunde‘ zum staatlichen Dirigismus in der Automobilbranche

Klicken Sie bitte auf das Bild, um das ganze Video bei Youtube zu sehen.

Zum Verbot, verwaltungsgerichtlichen Prozess und Durchführung der Querdenken-Demonstrationen am 29.08.2020 in Berlin

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Corona-Maßnahmen verfassungswidrig II

Es dürfte mit einiger Sicherheit feststehen, dass die ergriffenen Maßnahmen, die vermutlich die weitreichendste Wirtschaftskrise der Moderne auch in Deutschland zur Folge haben werden, am Maßstab des Verhaltnismäßigkeitgrundsatzes des Grundgesetzes unverhältnismäßig und damit insgesamt verfassungswidrig sind.

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Corona-Maßnahmen verfassungswidrig I

Handeln Bund und Länder im Rahmen der ihr durch Art. 20 Abs. 3 GG auferlegten Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung bzw. an Gesetz und Recht, also entsprechend dem Rechtsstaatsprinzip? Oder ist vielleicht das Handeln aus Gründen eines Notstandes verfassungsrechtlich legitim bzw. müssen Fragen der Verfassungsmäßigkeit zunächst bis zur Lösung der Krise zurückstehen?

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